top of page
AutorenbildPapa BausL

Die Armbrust und das Waffengesetz

Trotz ihres historischen Ursprungs haben Armbrüste nichts von ihrem Reiz verloren. Dank modernster Technologie und hochwertiger Materialien können Bolzen nun sogar auf große Entfernungen präzise ihr Ziel finden. Eine faszinierende Herausforderung, besonders für Outdoor-Enthusiasten und Naturliebhaber im Bereich des Sportschießens. Doch inmitten dieser Begeisterung vergessen viele, dass die Armbrust nicht nur ein einfaches Sportgerät ist, sondern nach wie vor als ernstzunehmende Waffe gilt. Dieser Artikel wirft daher einen genaueren Blick auf die wichtigsten Aspekte der Armbrustregulierung im deutschen Waffengesetz. Ich möchte hier direkt zu Beginn klar stellen, dass dies meine Erfahrungen sind ... ich bin kein Rechtsanwalt und dies ist keine Rechtsberatung !



Die rechtliche Einordnung der Armbrust

Das deutsche Waffengesetz definiert Waffen im ersten Paragraphen klar als Schusswaffen oder ähnliche Gegenstände, sowie diverse tragbare Objekte. Doch fällt eine Armbrust unter die Kategorie der Schusswaffen? Keineswegs. Schusswaffen zeichnen sich durch ihre Geschosse aus, die durch einen Lauf getrieben werden. Somit wäre die Bezeichnung als Schusswaffe unzutreffend. Allerdings könnten Armbrüste rechtlich den Schusswaffen gleichgestellt sein. Diese Gleichstellung wird in Anlage 1 zum Waffengesetz erläutert.

Dort heißt es: "Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (z.B. Armbrüste, Pfeilabschussgeräte)." (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.3)

Demnach sind Armbrüste rechtlich den Schusswaffen gleichgestellt. Somit unterliegen sie dem Waffengesetz in vollem Umfang. Hierbei gilt als Grundprinzip: Der Umgang mit Waffen ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (§ 2 Abs. 1 WaffG)



Erwerb und Besitz 

Abgesehen vom Mindestalter ist der Umgang mit Armbrüsten vergleichsweise unkompliziert geregelt. Sie zählen zu den freien Waffen und sind grundsätzlich von der Erlaubnispflicht befreit. Dies betrifft insbesondere den Erwerb und Besitz. Wer also im Alter von 18 Jahren ist, kann bedenkenlos ein Geschäft aufsuchen und sich dort ein passendes Modell aussuchen – online funktioniert das natürlich genauso gut. Dennoch ist der Altersnachweis hierbei zwingend erforderlich.

Im Gegensatz dazu müssen Armbrüste kein spezielles Prüfzeichen tragen. Zudem gibt es keine Beschränkung bezüglich der Bewegungsenergie, die den Geschossen erteilt wird – anders als bei anderen Waffen, wo eine Begrenzung auf 7,5 Joule üblich ist. Diese Regelungen unterstreichen die Einstufung von Armbrüsten als Waffen in Deutschland.



Transport und Führen von Armbrüsten

Klare Regeln, aber es gibt hier einige Fallstricke ! Denn nachdem man sich für ein passendes Modell entschieden hat, möchte man natürlich auch mit der Armbrust schießen. Doch hier wird es etwas komplizierter, insbesondere beim Führen dieser Waffen:

Laut dem Waffengesetz führt eine Person eine Waffe, wenn sie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4) Auch hier findet sich in Anlage 2 die Erwähnung, dass Armbrüste unter die "erlaubnisfreies Führen" fallen. Grundsätzlich ist es also erlaubt, eine Armbrust in der Öffentlichkeit zu führen, ohne einen Waffenschein oder einen kleinen Waffenschein zu benötigen.

Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten. Zum Beispiel verbietet § 42 des Waffengesetzes das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen und in Waffenverbotszonen. Das bedeutet, dass Armbrüste nicht auf Volksfesten, Sportveranstaltungen, oder in Einkaufszentren geführt werden dürfen. Außerdem gilt es, den § 38 des Waffengesetzes nicht zu vergessen, der die Ausweispflicht regelt. Wenn man also seine Armbrust mit nach draußen nimmt, ist es wichtig, seinen Personalausweis dabei zu haben, um nicht gegen das Waffengesetz zu verstoßen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Obwohl das Führen von Armbrüsten grundsätzlich erlaubt ist, kann es in der Praxis zu Herausforderungen führen. Daher ist es wahrscheinlich einfacher, die Waffe in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, um eventuelle Probleme zu vermeiden.



Das Schießen mit der Armbrust

Die Definition des Schießens entnehmen wir erneut der Anlage 1 zum Waffengesetz. Dort heißt es: "Im Sinne dieses Gesetzes schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt." (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 7) Diese Definition trifft jedoch nicht auf Armbrüste zu, da hier keine Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Streng genommen handelt es sich also nicht um "Schießen". Dennoch bleibt eine Armbrust ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand.

Beim Schießen mit Armbrüsten sollte man sich an den Sicherheitsvorkehrungen orientieren, wie sie auch für andere Schusswaffen gelten, wie zum Beispiel Druckluftwaffen. Es ist wichtig, auf Schießstätten oder im befriedeten Besitztum zu schießen, sofern der Schütze sicherstellen kann, dass die Bolzen das Grundstück nicht verlassen können. Dafür ist nicht nur eine einfache Pfeilfangmatte erforderlich, sondern vielmehr ein geeigneter Geschossfang und ausreichender Sicherheitsabstand zum Nachbarn. Denn ein Bolzen, der das Ziel verfehlt, kann schwerwiegende Folgen haben. Während bei Druckluftwaffen nur von 7,5 Joule die Rede ist, kann eine Armbrust noch in großer Entfernung tödlich wirken.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Schießen mit einer Armbrust im Wald keine gute Idee ist. Es ist schwierig, die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, und es kann leicht zu Konflikten mit Jägern und Pächtern kommen. Die jagd- und strafrechtlichen Konsequenzen sollten vermieden werden.



Die Aufbewahrung deiner Armbrust

Abschließend müssen wir noch die richtige Aufbewahrung der Armbrust klären, wie es das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vorschreiben. Gemäß dem Gesetz muss die Waffe ungeladen und mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Ein spezieller Waffenschrank ist dafür jedoch nicht erforderlich. Dennoch raten Sportschützen dazu, die Armbrust mit einem Vorhängeschloss im Transportkoffer zu sichern und diesen wiederum in einem Schrank zu verschließen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Waffe haben. (§ 13 Abs. 2 AWaffV)




Disclaimer: Die Auszüge aus dem Waffengesetz stammen aus der aktuell geltenden Fassung vom 01.09.2020. Der Autor dieses Artikels übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

13 Ansichten0 Kommentare

Comments


bottom of page